Der Schweizer Verein Referendum BWIS hat beim Schweizer Bundesgericht Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat eingelegt. Der Verein sieht vor Allem in dem Konkordat eine Verletzung der Unschuldsvermutung, des Legalitätsprinzips und des Rechts auf wirksame Beschwerde. Mit der Beschwerde will der Verein das Inkrafttreten des Konkordats am 1. Januar 2010 verschieben oder wenn möglich sogar ganz verhindern. Vor kurzem hatte der Kantonsrat und eine Volksabstimmung den Beitritt zu besagten Konkordat beschlossen.
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